Es ist gut zu wissen, dass die ambulante Kur

( früher “offene Badekur” ) nach wie vor zum Leistungsangebot der Krankenkassen gehört.

 Die wichtigsten Eckdaten dabei sind:

- ambulante Kuren können alle 3 Jahre gewährt werden.

- die Kassen übernehmen dabei alle Arztkosten sowie 85% der Kurmittelkosten.

- zu Ihren übrigen Kosten, wie Unterkunft, Verpflegung etc., erhalten Sie einen Zuschuss von in der Regel 13,—€ ( kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein)

- im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt wählen Sie den Kurort und Ihre Unterkunft, in diesem Fall Bad Brückenau und die Kurpension Margarete, aus.

 Also, sprechen Sie das Thema “Kur “ ruhig einmal bei Ihrem nächsten Arztbesuch an.

 Und auch das noch:

 Urlaub und Gesundheit kombinieren:

- ähnlich wie bei einer Kur, kann schon eine Serie von Anwendungen Beschwerden mindern und vorbeugend Ihre Gesundheit schützen.

- auch hier beteiligen sich die Kassen an den Kosten.

Innerhalb der mindestens 3-jährigen “ Kurpause “ können Sie mit der Kostenübernahme von verordneten Heilmitteln rechnen.

-übrigens können Sie auch Verordnungen von Ihrem Arzt zu Hause mit nach Bad Brückenau bringen.

 

Wir finden das toll und Sie sollten auf Ihre Rechte nicht verzichten.

Thema: ambulante Kur