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Es ist gut zu wissen, dass die ambulante Kur ( früher “offene Badekur” ) nach wie vor zum Leistungsangebot der Krankenkassen gehört. Die wichtigsten Eckdaten dabei sind: - ambulante Kuren können alle 3 Jahre gewährt werden. - die Kassen übernehmen dabei alle Arztkosten sowie 85% der Kurmittelkosten. - zu Ihren übrigen Kosten, wie Unterkunft, Verpflegung etc., erhalten Sie einen Zuschuss von in der Regel 13,—€ ( kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein) - im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt wählen Sie den Kurort und Ihre Unterkunft, in diesem Fall Bad Brückenau und die Kurpension Margarete, aus. Also, sprechen Sie das Thema “Kur “ ruhig einmal bei Ihrem nächsten Arztbesuch an. Und auch das noch: Urlaub und Gesundheit kombinieren: - ähnlich wie bei einer Kur, kann schon eine Serie von Anwendungen Beschwerden mindern und vorbeugend Ihre Gesundheit schützen. - auch hier beteiligen sich die Kassen an den Kosten. Innerhalb der mindestens 3-jährigen “ Kurpause “ können Sie mit der Kostenübernahme von verordneten Heilmitteln rechnen. -übrigens können Sie auch Verordnungen von Ihrem Arzt zu Hause mit nach Bad Brückenau bringen.
Wir finden das toll und Sie sollten auf Ihre Rechte nicht verzichten. |
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Thema: ambulante Kur |




